Zumindest keine Absicht rechtswidriger Zueignung
Ansätze zur Kleptomanie, wenn man eine Zeitung im Geschäft in die Hand nimmt, dann angerufen wird und das Geschäft ohne zu Zahlen mit der Zeitung in der Hand verlässt, weil man grundsätzlich ungern in geschlossenen Räumen mit dem Handy telefoniert und lieber sogleich das Weite sucht?
Montag, 24. September 2007, 11:52, von drbierkrug | |comment | Siehe auch: Aus dem Leben